Autor: Fabian  Artikel aktualisiert am 22.07.2024

 

Handy am Steuer welche Strafe und Bussgeld droht? 2024

 

 

Aufgrund der weiterhin starken Handynutzung am Steuer hat der Gesetzgeber im Oktober 2017 die StVO geändert und neue Bußgelder erlassen. Die Benutzung einer Smartphone-Halterung fürs Auto oder Sprachbedienung/Gestensteuerung ist unkritisch. Fazit: Finger weg vom Handy am Steuer.

 

Was wird als Handy gewertet?

 

Im Oktober 2017 wurde die StVO geändert beziehungsweise verdeutlicht; nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr (in der Hand halten) ist verboten. Sämtliche andere Funktionen von Mobil- oder Autotelefonen darf man als Fahrer nicht verwenden. Also z.B. keine Textnachrichten schreiben oder lesen, Anrufe ablehnen oder das Handy in die Hand nehmen und nach der Uhrzeit schauen.

 

Das gilt seitdem für alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Damit sind in erster Linie Tablets, E-Books, Navigationsgeräte, Diktiergeräte oder iPods gemeint.

 

Smartphone, Tablet & Co. dürfen Sie nur mehr während der Fahrt benutzen, wenn Sie sie nicht in der Hand halten, sondern diese sich in einer Halterung befinden.

 

Aber auch dann ist Vorsicht geboten: Sie dürfen nur kurz auf das Gerät hin und vom Verkehrsgeschehen wegblicken und auch nur, soweit es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben.

 

Wenn Ihr Kraftfahrzeug steht und Sie den Motor vollständig ausgeschaltet haben, dann dürfen Sie Mobiltelefone & Co. in die Hand nehmen und benutzen. Übrigens gilt das Verbot auch für Fahrradfahrer.

 

Aktueller Bußgeldkatalog seit Oktober 2017 gültig

 

Im Fahrzeug, sobald der Motor läuft – 100 Euro – 1 Punkt – kein Fahrverbot

Mit Gefährdung – 150 Euro – 2 Punkte – 1 Monat Fahrverbot

Mit Sachbeschädigung – 200 Euro – 2 Punkte – 1 Monat Fahrverbot

Beim Radfahren – 55 Euro – keine Punkte – kein Fahrverbot

 

In Deutschland werden ab 100 € + 1 Punkt fällig. Sollte die Handynutzung Gefährdung anderer zur Folge haben, werden sogar 150 € und 2 Punkte in Flensburg zzgl. Führerscheinentzug aufgerufen. Bei Verursachung eines Verkehrsunfalls beträgt das Bußgeld 200 € + 2 Punkte + Fahrverbot, eventuell droht Ihnen eine Teilschuld.

 

Handy am Steuer FAQ (Auto und Fahrrad)

Das Verbot bezieht sich auf welche Geräte?

Sämtliche Smartphones, Handys und Mobiltelefone. Aber auch Autotelefone, Tablet-Computer, Touchscreens, elektronische Terminplaner, E-Book-Reader, MP3-Player, DVD- und Blu-Ray-Player, Smartwatches, Notebooks, Laptops, Diktiergeräte, Navigationsgeräte, Fernseher, iPods und Abspielgeräte mit Videofunktion und Videobrillen (Virtuelle-Realitäts-Brillen). Zitat aus dem Gesetzestext: Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder.

Wird eine elektronische Einparkhilfe oder Rangierassistent von dem Verbot eingeschlossen?

Nein, die Bedienung dieser Systeme bei Schrittgeschwindigkeit ist unproblematisch. In diesen Fällen darf auch länger ein Bildschirm betrachtet werden. Zitat: Die Benutzung eines Bildschirms oder einer Sichtfeldprojektion zur Bewältigung der Fahraufgabe wie rückwärtsfahren oder einparken, soweit das Fahrzeug nur mit Schrittgeschwindigkeit bewegt wird, oder die Benutzung elektronischer Geräte, die vorgeschriebene Spiegel ersetzen oder ergänzen.

Wird die Verwendung von Funkgeräten auch geregelt?

Laut §52 Absatz 4 StVO gilt das Verbot für Funkgeräte erst ab dem 1. Juli 2020.

Was ist wenn der Motor ausgeschaltet ist?

Die elektronischen Geräte dürfen ohne Einschränkung verwendet werden. Das gilt aber nicht bei einer Start-Stopp-Automatik und Elektromotoren im Ruhezustand.

Sind Linienbusse und Straßenbahnen auch betroffen?

Die Benutzung der für den Betrieb notwendigen Geräte ist erlaubt. Wichtig diese Erlaubnis gilt nur an Haltestellen, wenn der Fahrer z.B. Auskünfte erteilen muss.

Fest eingebaute Alkoholmessgeräte/Alkoholtester mit Wegfahrsperre darf ich doch benutzen?

Die Benutzung dieser noch nicht sehr weit verbreiteten Systeme ist, wenn es nur dem wegfahren dient erlaubt. Zitat: Den bestimmungsgemäßen Betrieb einer atemalkoholgesteuerten Wegfahrsperre, soweit ein für den Betrieb bestimmtes Handteil aufgenommen und gehalten werden muss.

Kann ich das Handy auf dem Fahrrad problemlos nutzen?

Die Handynutzung ist auf dem Fahrrad ohne Freisprecheinrichtung oder Handyhalterung ebenso verboten wie im Auto. Die Bußgelder sind aber nicht identisch und es gibt auch keine Einträge in Flensburg oder Fahrverbot.

Welche Bußgelder gibt es bei der Handynutzung auf dem Fahrrad?

Wenn man sein Handy während der Fahrt nutzt oder in der Hand hält, kostet es 55 €.

Darf ich über das Smartphone beim Fahren Musik hören?

Grundsätzlich ist es nicht verboten. Ich möchte aber davon abraten da man eventuell wichtige Verkehrsgeräusche nicht wahrnimmt.

urteile zum handy am steuer

 

Die Gerichte tun sich aktuell noch schwer mit einheitlichen Urteilen. Im folgenden Teil habe ich ein paar Urteile zusammengesucht, die das Problem etwas verdeutlichen. Allgemeinere Vorschriften wären meiner Meinung nach sinnvoller.

 

Aktuelle Rechtsprechung zum Handyverbot

 

Laptop auf dem Schoß

 

Wer an einer Ampel einen Laptop auf den Schoß stellt und dann beim Losfahren noch „kurz weiter tippt“ missachtet das Verbot, weil das mehr als eine kurze Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen ist (OLG Köln vom 14.2.2019).

 

Video­telefonie während der Fahrt

 

Auch wer ein Handy während der Fahrt ohne es zu halten nutzt, handelt rechts­widrig, wenn er dabei länger auf das Display schaut. Als kurz gilt ein Blick, der nicht mehr als eine Sekunde dauert. Ein Video Telefonat via Skype oder WhatsApp ist nach Ansicht des Amts­gerichts Magdeburg kein kurzer Blick mehr und deshalb verboten (Az. 50 OWi 775 Js 15999/18 (332/18)).

 

Smartphone horizontal zum Filmen gehalten

 

Wer ein Smartphone deutlich horizontal in Richtung eines Unfalls hält, der benutzt sein Handy auch, indem er filmt oder fotografiert (AG Castrop-Rauxel vom 29.1.2019).

 

Bloßes in die Hand nehmen ist nicht verboten

 

Mittlerweile sind sich die Oberlandesgerichte auch einig, dass das bloße in die Hand nehmen eines Handys noch nicht verboten ist, solange man es nicht irgendwie auch noch benutzt (OLG Oldenburg vom 17.4.2019). Also ist es nicht verboten, das Handy zu verlegen, z.B. um etwas wegzuräumen.

 

Fahrverbot nach Handyverstoß?

 

Wer bereits Punkte in Flensburg hat, der kann bei einem Handyverstoß auch dann ein Fahrverbot wegen Beharrlichkeit bekommen, wenn die alten Punkte wegen anderer Verstöße eingetragen wurden. (Bayerisches oberstes Landesgericht vom 22.03.2019) Das Gefährdungspotential beim Handyverstoß ist so hoch, dass dieser letztlich nur zufällig folgenlos bleibt und deshalb ein Fahrverbot gerechtfertigt ist.

 

Leuchtendes Display als Verstoß

 

Wer ein Mobiltelefon mit der rechten Hand vor dem Oberkörper hält und dabei das Display mit rot leuchtendem Punkt zum Oberkörper zeigt, der begeht einen Handyverstoß, auch wenn keine Sprechbewegungen nachweisbar sind (KG vom 14.8.2019).

 

Hand­ylade­kabel mit Power­bank verbinden erlaubt

 

Ein Auto­fahrer darf vor dem Losfahren sein Handy in eine Halterung am Armaturenbrett stecken und während der Fahrt ausschließ­lich das Lade­kabel greifen, um das Handy mit einem externen Akku (Power­bank) zu verbinden (Ober­landes­gericht Hamm, Az. 4 RBs 92/19).

 

Handyverstoß im Ausland

 

Alle anderen Länder in Europa haben ähnliche Vorschriften wie in Deutschland. Die Handynutzung ist am Steuer untersagt. Die Strafen für Verstöße sind jedoch zum Teil erheblich höher.

 

Spitzenreiter Estland verlangt bis zu 400 € bei einem Handy am Steuer Verstoß.

 

bußgelder handy am steuer
Quelle ADAC Stand April 19 – Bildquelle: ADAC

Wenn du mehr über das Thema lesen möchtest. Die Internetseite bussgeld-info.de hat ebenfalls einen interessanten Artikel über „Handy am Steuer“ veröffentlicht.

 

Handynutzung auf dem Fahrrad

 

Im oberen Teil geht es um das Handy beim Autofahren. Wie sieht es da mit dem Fahrrad und Handy aus?

 

Beim Fahrradfahren gilt das gleiche wie beim Autofahren bis auf die Bußgelder. Man darf auch beim Fahrradfahren das Handy nicht nutzen. Dazu gehört telefonieren, im Internet surfen und das Handy in der Hand halten.

 

Das Bußgeld beläuft sich aktuell, Stand April 2020, auf 55 €Die Handynutzung hat keine weiteren Konsequenzen wie beim Auto. In Flensburg gibt es keine Fahrrad-Punkte, und es hat auch keinen weiteren Einfluss auf den Führerschein.

 

Ist Musikhören auf dem Fahrrad verboten?

 

Nein, Musik hören ist nicht verboten, es stellt aber eine Gefährdung dar. Wichtige Signale wie Hupen, Martinshörner oder Verkehrsgeräusche werden eventuell mit der Musik über schallt.

 

Im eigenen Interesse sollte jeder so vernünftig sein und während der Fahrt die Finger vom Handy lassen. Ich persönlich bin kein Fan vom Musik hören beim Fahrradfahren, da man Umgebungsgeräusche nicht mehr richtig mitbekommt.

 

Man kann ein Smartphone auf dem Fahrrad auch als Navigationsgerät nutzen, deshalb empfiehlt sich eine Handyhalterung fürs Fahrrad.

 

 

 

Fabian
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