Autor: Fabian  Artikel aktualisiert am 31.12.2023

 

Folgende Regeln gelten für E-Scooter im Straßenverkehr 2024

 

 

Folgende Regeln gelten für E-Scooter

 

Einleitung

 

In den letzten Jahren haben sich E-Scooter zum beliebten Fortbewegungsmittel entwickelt. Die flinken Fahrzeuge bieten den Fahrern die Möglichkeit schnell von A nach B zu kommen, insbesondere für diejenigen, die kein Auto besitzen oder keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen möchten.

 

E-Scooter sind einfach zu mieten. Der Fahrer muss lediglich eine App auf das Smartphone herunterladen und einen Roller in der Nähe finden. Sobald der QR-Code am Lenker des Rollers mit dem Telefon gescannt wird, kann man losfahren. Wer nicht mieten möchte, kann sich einen eigenen kaufen. Gute Modelle fangen bei ca. 400 Euro an.

 

Leider werden willkürlich abgestellte E-Roller zunehmend zum Ärgernis. Sie sind Stolperfallen für Blinde. Sie stören Fahrradfahrer, weil sie mitten auf dem Radweg stehen. Manche finden sich in einem Gebüsch oder im Fluss wieder.

 

Trotz ihrer Beliebtheit haben E-Scooter in einigen städtischen Gebieten aufgrund von Sicherheitsbedenken und Parkproblemen Kontroversen ausgelöst. Daher ist es wichtig, dass Fahrer verstehen, was auf E-Scootern erlaubt ist. 

 

Insgesamt sind die Fahrer der E-Tretroller recht jung, was in manchen Fällen zu Fahrfehlern führt, die andere Verkehrsteilnehmer und die Fahrer selbst gefährden können.


Grundlagen zu E-Rollern

 

Besteht eine Helmpflicht?

 

Man mit Helm auf einem E-Scooter
Besteht Helmpflicht beim E-Scooter fahren? Bildquelle: senivpetro von Freepik

Kurz gesagt: Nein! Eine allgemeine Helmpflicht besteht nicht. Der Grund dafür, dass keine Helmpflicht besteht ist: Sie fahren maximal 20 Km/h.

 

Laut Straßenverkehrsordnung gilt die Helmpflicht erst für Fahrer von Krafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h

 

Wenn Du in der Stadt einen E-Scooter ausleihst, hast Du nicht immer einen Helm dabei. Die Vernunft gebietet es aber, dass der Fahrer einen Helm trägt. Das agile Verhalten und die hohen Geschwindigkeiten bergen eine nicht unerhebliche Sturzgefahr.

 

Die Fahrzeuge fahren so schnell und leise, dass man sie als Fußgänger kaum hört. Fußgänger rechnen nicht damit, dass ein Elektroroller herannaht.

 

Wenn man einen eigenen Elektroroller besitzt, dann sollte der Helm immer griffbereit sein. Es gibt spezielle Helme für Scooter, ein Fahrradhelm ist aber auch ok.

Die Unfallstatistiken besagen, dass für Biker und Rollerfahrer schwere Verletzungen an der Tagesordnung sind. Besonders im Verkehrsgetümmel einer Großstadt kann man leicht übersehen werden.

 

Scooter und Fußgänger haben keine Knautschzone. Der häufigste Grund für Unfälle ist der Mangel an Umsichtigkeit der Verkehrsteilnehmer.

 

Handynutzung auf dem E-Roller

 

Kurz gesagt: Es gelten die gleichen Regeln wie bei Autos, Fahrrädern, Motorollern und Motorrädern. Das Handy darf während der Fahrt nicht benutzt werden.

 

Auf E-Scootern ist die Handynutzung nicht weniger gefährlich als beim Auto oder Fahrrad. Im Gegenteil: Wer beim Fahren sein Smartphone anschaut, verunfallt umso schneller. Die Montage eines Smartphones mit einer E-Scooter-Halterung fürs Handy ist aber kein Problem.

 

Besteht eine Altersgrenze?

 

Für Elektro-Tretroller gibt es eine Altersgrenze von 14 Jahren. Das bedeutet, dass Jugendliche ab 14 Jahren sich frei mit diesen Geräten bewegen können. Ursprünglich war eine Freigabe ab 12 Jahren in Planung.

Bei E-Scooter-Verleihern kann die Altersgrenze jedoch höher sein. Da der Verleih eines Scooters ein Vertrag darstellt, ist das Mindestalter bei einigen Anbietern aus Gründen der Geschäftsfähigkeit 18 Jahre.

 

Maximales Gewicht beachten!

 

Die Hersteller geben meistens nur das zulässige Gesamtgewicht an. Zum Beispiel 130 Kg. Wenn der E-Scooter 15 Kg wiegt, dann darf der Fahrer maximal 115 kg auf die Waage bringen. Viele Modelle haben aber keine so großzügige Zuladung. Eine Gesamtmasse von 100 Kg, also 15 Kg für den Scooter und maximal 85 Kg für den Fahrer ist eher die Regel. Also noch 5 Kg für einen Rucksack und man fährt schon leicht überladen.

 

Kurz gesagt: Der Tretroller sollte wie beim Auto auf keinen Fall überladen werden.

 

Alkohol am Steuer

 

Es klingt für viele selbsterklärend, dass Alkohol am Steuer ein Tabu ist. Da das Publikum für E-Tretroller eher jünger ist, fehlt manchmal die Vernunft. Hier gelten die Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren. (Quelle: ADAC)


Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?

 

wo darf ich mit dem e-scooter fahren
Bildquelle: senivpetro von Freepik

Strecken, die mit E-Scootern befahren werden dürfen, werden möglicherweise in jeder Stadt anders definiert. Erlaubt sind meist das Befahren von Radwegen, auf der Straße befindlichen Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen sowie der Straßenrand. Dieser aber nur, wenn es an Fahrradwegen oder Fahrradfahrstreifen fehlt.

 

Nicht gestattet ist das Durchqueren verkehrsberuhigter Fußgängerzonen und Einkaufszentren. Wer eine Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung befährt, riskiert ein Bußgeld. Ebenso verbieten sich E-Scooter in Wildparks, Uferzonen, Wald sowie auf Gehwegen, die nicht für die Mitbenutzung von Fahrrädern ausgewiesen sind. In diesem Fall sind auch E-Scooter gemeint. Wer mit seinem E-Scooter einen Bahnsteig entlang fährt, wird ebenfalls mit einem Bußgeld belegt.

 

Die einzigen E-Tretroller, die auf Gehwegen unterwegs sein dürfen, sind Modelle, die nur eine maximale Geschwindigkeit von 6 km/h fahren können.

 

Wo kann ich meinen Elektroroller sicher abstellen?

 

unachtsam abgestellte e-scooter
Unachtsam abgestellte E-Scooter Bildquelle: Ernest Ojeh von Unsplash

Beim Abstellen eines E-Scooters sollte man Rücksicht walten lassen. Das Abstellen eines nicht mehr gebrauchten E-Scooters sollte so geschehen, dass das Fahrzeug niemandem im Wege steht. Vermeiden solltest Du, den E-Scooter an folgenden Orten abzustellen:

  • auf dem Gehweg
  • direkt an einer Ampel
  • auf dem Zebrastreifen
  • auf Grundstückszufahrten
  • in Grünanlagen und Parks
  • an einer Bushaltestelle

 

Das sind nur einige Beispiele. Überall, wo der Roller im Weg ist, sollte er nicht abgestellt werden.

 

Erlaubt ist das Abstellen von E-Scootern auf den dafür ausgewiesenen Flächen – und nur parallel zur Fahrrichtung. Am Rande einer Freifläche oder in einer Nische an Gebäuden dürfen E-Roller ebenfalls geparkt werden.

 

Bitte aber so, dass niemand im Dunkeln darüber stolpern kann. Achte außerdem darauf, dass die erkennbaren Leitsysteme, an denen sich Blinde und Sehbehinderte orientieren, nicht zugestellt werden.


Wie schnell darf ich mit dem E-Scooter fahren?

 

Kurz gesagt: Ein E-Roller darf maximal mit 20 Stundenkilometern unterwegs sein, das gilt bundesweit. E-Scooter, die ab Werk schneller als 20 km/h fahren können, erhalten keine Zulassung (keine Betriebserlaubnis).

 

Wenn dein E-Scooter nur 6 km/h fährt, kannst du sogar auf dem Gehweg fahren.

 

Für E-Scooter gilt im Prinzip alles, was die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge festlegt. Sie betrifft alle Kleinstfahrzeuge, die eine Lenker- oder Haltestange ausweisen. Ein Segway ist also ausgenommen, ein E-Roller aber nicht.

 

Die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ regelt alles, was Fahrzeuge wie Fahrräder und E-Scooter betrifft. Eine Tempobeschränkung enthält sie nicht. Rücksichtsvolles und umsichtiges Fahren auf den dafür ausgewiesenen Flächen versteht sich von selbst. Ein gedrosseltes Tempo oder das vorausschauende Anhalten ist grundsätzlich empfehlenswert.

 

Für weitere Informationen verlinke ich die Website der Polizei NRW, die hat zum Thema Elektrokleinstfahrzeuge zusätzliche Informationen bereitgestellt.

 

Wer sich die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung gerne durchlesen möchte kann sich diese hier runterladen -> eKFV als PDF. Quelle: Bundesamt für Justiz gesetze-im-internet.de/ekfv/


Welcher Führerschein ist notwendig?

 

Kurz gesagt: Für E-Roller besteht keine Führerscheinpflicht.

 

Du kannst mit Deinem eigenen oder einem elektrischen Leih-Scooter nur 20 Stundenkilometer schnell fahren. Daher steht in der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“, dass für solche E-Fahrzeuge kein Führerschein erforderlich ist.

 

Festgelegt ist aber, das erst ein Vierzehnjähriger solche Fahrzeuge fahren darf. Wer dieses Mindestalter nachweisen kann, wird keine Probleme bekommen. Bei den ersten Scooter-Fahrten sollte ein Erwachsener dabei sein, um richtiges Fahrverhalten zu trainieren.


Benötige ich eine Versicherung?

 

Kurz gesagt: Ja!

 

Der Roller muss nicht zugelassen werden aber benötigt eine Haftpflichtversicherung.

 

Tatsächlich unterliegen alle zugelassenen Elektro-Roller der Versicherungspflicht. Bei den Leih-Scootern muss der Verleiher diese übernehmen. Benötige ich eine Versicherung, wenn ich einen privat gekauften E-Roller nutze? Eindeutig JA. Bei einem eigenen E-Scooter obliegt Dir als Besitzer automatisch die Versicherungspflicht. Die Verordnung, für die Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge gilt, regelt das in aller Deutlichkeit.

 

Fakt ist: Du darfst öffentliche Straßen in Deutschland nur mit einem E-Scooter nutzen, der eine gültige Versicherungsplakette aufweist. Auch ein Elektro-Roller, die lediglich sechs Stundenkilometer schnell wäre, bliebe davon nicht ausgenommen. Nur einfache und unmotorisierte Ballon- und Tretroller müssen demnach nicht verpflichtend versichert werden. Wissenswert ist, dass eine Versicherung für Deinen E-Roller nur dann abgeschlossen werden darf, wenn dieser eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. eine Straßenzulassung besitzt.

 

Fahrzeuge ohne Straßenzulassung – beispielsweise ein privat angeschaffter E-Roller, der 45 Stundenkilometer schnell ist – dürfen demnach auch nicht versichert werden. Da solche E-Fahrzeuge keine Versicherungsplakette erhalten dürfen, können sie nur auf einem Privatgrundstück genutzt werden.

 

Die Versicherung ist schon deshalb angeraten, weil man als Besitzer eines E-Scooters gegen Unfälle abgesichert sein sollte. Der Nachweis einer abgeschlossenen Versicherung sollte also gut sichtbar am eigenen E-Roller zu finden sein. Der korrekte Platz ist unter der Rückleuchte. Mit einem E-Scooter erwischt zu werden, der eine abgelaufenen Plakette hat, ist nicht gut. Die Plakette ist aber nur ein Jahr gültig.

 

Das Versicherungskennzeichen und die Kosten

 

Die Farbe der Versicherungsplakette wechselt von Jahr zu Jahr. Der Versicherungsschutz kostet in etwa 20 bis 70 Euro pro Jahr. Das Versicherungskennzeichen ist kein klassisches Kennzeichen wie beim Auto, sondern eher ein Aufkleber, der meistens auf dem hinteren Schutzblech aufgeklebt wird.

 

Das „Kennzeichen“ ist immer nur für 1 Jahr gültig und muss jedes Jahr im März erneuert werden.

 

Ungefähre Kosten der Versicherung:

  • Haftpflicht ca. 25 Euro im Jahr (von März bis März)
  • Ist der Fahrer unter 23 Jahre alt, kann sich die Haftpflicht auch auf 40 Euro belaufen
  • Haftpflicht inkl. Teilkasko (Diebstahlversicherung) kostet ca. 50 Euro im Jahr
  • Haftpflicht inkl. Teilkasko (Diebstahlversicherung) bei Fahrern unter 23 sind es ca. 65 Euro pro Jahr

 

Wichtig: E-Tretroller ohne Haftpflichtversicherung dürfen auf keinen Fall im Straßenverkehr genutzt werden. Also muss die Plakette schon vor der Erstnutzung beschafft werden.

 

Welche Papiere muss ich beim E-Scooter mitführen?

 

Kurz gesagt: Grundsätzlich müssen keine Papiere mitgeführt werden.

 

Wer einen Scooter am Straßenrand ausleiht, sollte sich bei einer Kontrolle mit einem gültigen Personalausweis ausweisen können. Der Versicherungsnachweis müsste in diesem Fall nur vom Verleiher vorgewiesen werden. Wer einen Scooter leiht, benötigt keine eigene Versicherung.


Mit und ohne Straßenzulassung wo ist der Unterschied?

 

Kurz gesagt: Elektroroller bekommen nicht automatisch eine Straßenzulassung

 

Die Straßenzulassung ist notwendig, um nachzuweisen, dass der E-Scooter überhaupt für den Straßenverkehr in Deutschland zugelassen ist. Ist er es nämlich nicht, erhält er automatisch keine Betriebserlaubnis.

 

Die teureren E-Scooter mit besserer Ausstattung haben in der Regel eine Straßenzulassung. Genaueres erfährst du beim Hersteller ob das Modell eine Zulassung hat.

 

Vorraussetzungen für die Straßenzulassung

 

  • Ein Elektrotretroller im öffentlichen Straßenverkehr, muss zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen haben. Ein Vorder- und Rücklicht, seitliche Reflektoren und eine Klingel sind ebenfalls vorgeschrieben.
  • Die Maße des E-Scooters dürfen eine Länge von 200 Zentimeter, eine Breite von 70 Zentimeter sowie eine Höhe von 140 Zentimeter nicht überschreiten.
  • Das maximal zulässige Gewicht des E-Scooters darf 55 Kilogramm betragen.
  • Sobald Sie beim Fahren Steuer-Elemente für den Motor loslassen, müssen aus Sicherheitsgründen alle darunterfallenden Drehgriffe oder Knöpfe innerhalb einer Sekunde automatisch in die Nullstellung zurückspringen.

Quelle: ADAC


Ist das Fahren zu zweit auf dem Scooter erlaubt?

 

2-personen-auf-einem-e-scooter
Sind 2 Personen auf dem Elektroroller erlaubt? Bildquelle: Surprising_Shots von pixabay

Kurz gesagt: Es ist nur 1 Person erlaubt!

 

Der E-Scooter darf nur von 1 Person gefahren werden, auch wenn das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Rein rechtlich dient ein E-Scooter nicht der „Personenbeförderung“. Er darf also neben dem Fahrer keine weitere Person befördern. So sagt es die Verordnung, die die Verkehrsteilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen regelt.

 

In Paragraph acht der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung steht zu lesen, dass für Elektrokleinstfahrzeuge keine Mitnahme weiterer Personen gestattet ist. Personenbeförderung oder Anhängerbetrieb sind untersagt. Der Gesetzgeber verbietet also die Mitfahrt einer weiteren Person eindeutig.

 

Ist das Fahren zu zweit auf dem E-Scooter erlaubt, wenn es sich um ein Kind handelt? Ebenfalls Nein!

 

Der E-Roller darf als Handgepäck bei der Bahn mitgenommen werden

 

Bei der Deutschen Bahn dürfen tatsächlich die E-Tretroller als Handgepäck mitgenommen werden. Der Scooter muss zusammen geklappt und sicher verstaut werden (Quelle: Deutsche Bahn zum Thema E-Tretroller).

 

Bei den regionalen Verkehrsbetrieben gelten unter Umständen andere Regeln. Hier würde ich davon ausgehen, dass jeder Verkehrsverbund ein eigenes Süppchen kocht 😉. Von der kulanten Lösung wie bei der Bahn, also ebenfalls Handgepäck bis zum kostenpflichtigen Zusatzticket ist alles möglich.


Richtiges Verkehrsverhalten

 

E-Scooter fahren ist eigentlich einfach. Wer zu stürmisch losprescht oder den Ständer nicht einklappt, landet aber erstmal auf der Nase.

 

Folgende Grundlagen kannst du als Anhaltspunkt nehmen.

  • Helm tragen, idealerweise auch Knie- und Ellenbogenschützer. Das klingt uncool, aber 20 Km/h ist schnell, wenn man bei voller Fahr vom Roller fällt sind schwere Verletzungen möglich.
  • Roller auf Verkehrstauglichkeit prüfen. Haben die Reifen genug Luft? Gas und Bremsen funktionieren? Beim Starten macht der Roller keine Geräusche? Der Akku hat genug Saft für die geplante Strecke?
  • Ständer hochklappen
  • Vom Boden abstoßen, um loszufahren
  • Gleichmäßig das Gaspedal oder den Gashebel drücken
  • Lenker drehen, um in die gewünschte Richtung zu fahren
  • Langsam und gleichmäßig Bremsen
  • Beide Hände am Lenker halten, auch die Beine sollten immer auf dem Roller stehen und nicht sinnlos herausgestreckt werden
  • Verkehrsregeln beachten! Beim Abbiegen Handzeichen geben. Die meisten Scooter haben keinen Blinker. Hier muss man also zum Abbiegen Handzeichen geben. Zum Handzeichen geben muss man dann die Hand vom Lenker nehmen, sonst sollte die Hand immer am Lenker sein.

 

Folgende Fehler solltest du vermeiden.

  • Plötzliche und ruckartige Bewegungen
  • Ohne Helm Fahren
  • Zu stark Gas geben
  • Zu starkes Bremsen
  • Zu steile Kurvenfahrt, der Scooter ist kein Renn-Motorrad
  • Zu starkes Lenken

Viele dieser Tipps klingen selbstverständlich, aber besonders unerfahrene Verkehrsteilnehmer lassen sich von der Leistung und dem flinken Fahrverhalten gerne zu Stunts verleiten. Manche bekommen das Gefühl, plötzlich Rennfahrer zu sein.


Mein Fazit

 

In den letzten Jahren hat sich der Straßenverkehr deutlich verändert. Es sind nicht mehr nur Autos, Fahrräder, Motorräder, Mofas und Fußgänger unterwegs, sondern auch E-Tretroller. Die meisten sind bis zu 20 km/h schnell, eine Helmpflicht besteht (noch) nicht und die Altersgrenze liegt bei nur 14 Jahren.

 

Auf den Straßen ist viel los, deswegen ist Vorsicht geboten. Aktuell gibt es für die relativ neuen Gefährte noch nicht viele Regeln. E-Scooter sind bei fahrlässiger Fahrweise sehr gefährlich und sollten immer mit Helm und Schutzkleidung gefahren werden.

 

 

 

Bildquelle: Freepik.com

Fabian
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