Autor: bussgeldkatalog.org Artikel aktualisiert am 21.04.2024
Autonomes Fahren in Deutschland, wie ist der aktuelle Stand?
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Dieser Beitrag von bussgeldkatalog.org ist ein Update zum Artikel „Neues Gesetz zum autonomen Fahren in Kraft getreten“. Hier gehts zum Artikel.
Autonomes Fahren
Autonomes Fahren wird zu unserer Realität gehören. Offen bleibt, wann es so weit sein wird und wer das Konzept als Erster umsetzt. Fakt ist: Deutschland ist auf dem Weg, eine Vorreiterrolle beim autonomen Fahren zu übernehmen. Seit Juli 2021 gilt eine neue Gesetzgebung. Angesprochen sind dabei nicht die Kraftfahrer, sondern Mobilitätsdienstleister. Entsprechend der neuen Verordnungen können fahrerlose Fahrzeuge der Stufe 4 im regulären Straßenverkehr auf festgelegten Routen verkehren.
Zukunft autonomes Fahren?
Bereits im Juni 2017 wurde das Straßenverkehrsgesetz geändert. Autonome Fahrsysteme der Stufe 3 wurden unter bestimmten Auflagen auf den Straßen zugelassen. Allerdings muss dabei ein Fahrer zugegen sein, auch wenn dieser nicht direkt in das Verkehrsgeschehen eingreift und das Fahrzeug nicht selbst steuert.
Mit dem anfangs bereits erwähnten Gesetz wird die nächste Stufe des autonomen Fahrens erreicht. Grünes Licht für den Regelbetrieb von autonomen Fahrzeugen, die nun auch ohne die Anwesenheit eines Fahrers auskommen. Allein die Betriebsbereiche sind festgelegt. Dieses Gesetz macht Deutschland zum ersten Land, welches die Teilnahme von fahrerlosen Fahrzeugen am fließenden Verkehr erlaubt.
Mit dem autonomen Fahren in Stufe 4 ist das vollautomatische Fortbewegen ohne Fahrer definiert. Dem System obliegt die vollständige Kontrolle. Eine Überwachung durch den Menschen scheint überflüssig geworden. Tritt ein Notfall ein, reagiert die intelligente Technik und bringt das Fahrzeug am Seitenrand zum Stehen.
Die Regelungen im Überblick
Das neue Gesetz lässt Verbraucher zunächst außen vor. Angesprochen sind Unternehmen der Transport- und Personenbeförderungsbranche. Das Bewegen von autonomen Fahrzeugen ist in einem eingeschränkten Verfügungsrahmen gewährt.
Folgende Szenarien wären beispielsweise denkbar:
- autonome Fahrzeuge im Shuttle-Verkehr
- Busverkehr entlang festgelegter Routen
- Angebote, die auf die Nachfrage der Verbraucher orientiert sind
Durch das neue Gesetz werden folgende Sachverhalte geregelt:
- Schaffung der technischen Rahmenbedingungen für die Fertigung, Beschaffenheit und Ausrüstung autonomer Fahrzeuge
- Regelungen zur Erteilung der Betriebserlaubnis
- Regelung und Definition der Pflichten von Personen, die mit dem Betrieb der Fahrzeuge befasst sind
- Vorschriften zur Datenverarbeitung, die im Rahmen des Betriebes von autonomen Fahrzeugen entstehen
Vorteile des autonomen Fahrens
Mögliche Vorteile des autonomen Fahrens scheinen die Deutschen noch nicht hinlänglich überzeugt zu haben. Umfragen haben ergeben, dass 45 Prozent der Autofahrer Zweifel hinsichtlich der Verlässlichkeit der Fahrzeugtechnologie anmelden. Auch die Angst vor Hackerangriffen spielt bei den Zweiflern eine nicht unwesentliche Rolle.
Trotz einer verhaltenen digitalen Euphorie birgt das autonome Fahren enormes Potenzial. Profitieren sollen zukünftig die Sicherheit, die Gesellschaft allgemein und der gesamte Wirtschaftsstandort Europa. Die Gesellschaft wird ihre Chance erkennen, ältere und in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkte Personen besser einzubinden und für jeden Einzelnen mehr Potenzial für ein effizientes Zeitmanagement und mehr Freiräume für Erholung zu schaffen.
Der Verkehr soll ohne Fahrer flüssiger laufen. Güter sollten dabei effizienter und umweltgerechter von A nach B gelangen. Auch an die Einbindung strukturschwacher ländlicher Räume ist gedacht. Ein hoher Automatisierungsgrad der Fahrzeugtechnik soll gleichzeitig zu einer Reduzierung der Unfallstatistik beitragen.
Fakt ist: Ganze 90 Prozent aller Unfälle sind auf menschliches Versagen zurückzuführen.
Bis sich die Zahlen tatsächlich korrigieren lassen, wird vermutlich einige Zeit ins Land gehen, da sich über viele Jahre ein Mischverkehr zwischen konventionellen und automatisieren Fahrzeugen abzeichnet.
Vorreiter USA
Weltweit ist ein Wettbewerb rund um die besten und innovativsten Lösungen für das autonome Fahren entbrannt. Als Spitzenreiter werden aktuell Firmen aus Amerika betrachtet. In Arizona betreibt die zum Google-Imperium zählende Firma Waymo beispielsweise bereits seit längeren Roboterautos im Taxi-Verkehr, zum Teil auch bereits ohne die Anwesenheit eines Sicherheitsfahrers.
Kunden ordern die Taxen via App und werden an ihrem jeweiligen Standort abgeholt. Die Technik erscheint zukunftsträchtig. Nicht verschwiegen werden kann, dass es sich zugleich um ein extrem aufwendiges und kostenintensives Unterfangen handelt.
Deutschland auf der Überholspur
Der autonome Automarkt in Deutschland hinkt laut Expertenmeinung den amerikanischen Vorreitern ein bis zwei Jahre hinterher. Doch die deutschen Hersteller bleiben am Ball. Am BMW-Standort Unterschleißheim wurde ein eigener Campus ins Leben gerufen. Dort feilen 1.700 Spezialisten an digitalen Algorithmen des automatisierten Fahrens.
Für die Speicherung der im herkömmlichen Straßenverkehr erhobenen Daten wurden von BMW zwei riesige Datencenter auf den Weg gebracht. Eine Kapazität von 500 Petabyte steht bereit.
Interessant: Alle seit Anbeginn der Menschheitsgeschichte zu Papier gebrachten Wörter fänden dort fünfmal Platz.
Blick in die Zukunft
Erfolge in Forschung und Entwicklung lassen nicht auf sich warten. Dem gegenüber steht die reale Situation auf den Straßen. Eine Studie im Auftrag des ADAC macht deutlich: Es wird Zeit brauchen, bis sich automatisiertes Fahren durchsetzen kann. Fahrzeuge sind durchschnittlich zwanzig Jahre im Einsatz. Die neue Technologie wird damit zunächst im gesamten Fahrzeugbestand eine eher untergeordnete Rolle spielen.
Lag der Anteil an autonomen Fahrzeugen im Jahre 2020 bei 2,4 Prozent, erlaubt ein Ausblick auf das Jahr 2050 einen Anteil von etwa 70 Prozent. Fahrzeuge, die im Stadtverkehr wie auch auf den Autobahnen ohne Fahrer auskommen, werden frühestens ab 2030 allmählich zum Alltag gehören. Autos, die vollkommen autonom unterwegs sind und auch im ländlichen Raum Einsatz finden können, wird es vermutlich erst ab 2040 in größere Anzahl geben.
Bildquelle: Bram van Oost Unsplash